Immer wieder: Unterschriftenlisten eingereicht
4. Mrz. 2010 | durch bemx | Abgelegt unter: AktionenKurz notiert: Trotz strengem Winter, der das Organisieren von Info-Ständen doch stark behindert hat, ist die erste Etappe im Volksbegehren inzwischen erreicht. DAS VOLKSBEGEHREN IST ZULÄSSIG. Nur wer in den ersten 6 Monaten mindestens 25.000 gültige Unterschriften vorweisen kann, darf weitersammeln. Und dieses Ziel ist inzwischen erreicht. Mitte Februar lagen dem Landeswahlleiter 28.055 gültige Unterstützungsunterschriften vor.

An dieser Stelle ein Hinweis: Die ausgefüllten Bögen müssen in der Gemeinde des Hauptwohnsitzes der Unterzeichner abgegeben werden (siehe Hinweise für Sammler). Im Niedersächsischen Volksabstimmungsgesetz ist sogar ausdrücklich geregelt, dass alle Unterschriften, die in der falschen Gemeinde abgegeben werden, ungültig sind (§ 18 NVAbstG).
Um zu gewährleisten, dass alle Unterschriftenbögen bei der richtigen Gemeinde abgegeben werden, sollten deshalb an jeder Schule Personen oder Stellen benannt werden, bei denen die Bögen abgegeben werden können (z. B. nach Absprache: Schulsekretariat, Elternrats-, Schülervertreter- oder Personalratsvorsitzende bzw. Ansprechpartner(in) der Aktionsgruppe). Von dort müssen die Listen nach Gemeinden sortiert abgegeben oder an die zentrale Sammelstelle „Volksbegehren Schulen“, Berliner Allee 18, 30175 Hannover, gesandt werden.
Unterschriftenlisten können in Braunschweig im Büro des Stadtelternrates, Kleine Burg 5 bis 7 abgegeben werden.